Einwilligungsverwaltung für Unternehmenswebseiten – Verordnung nach § 26 Abs. 2 TDDDG (inkl. Checkliste)

Niklas König lacht
Niklas Koenig
13. September 2024
10. Min

In den letzten Jahren hat sich das digitale Umfeld für Unternehmen und Webseitenbetreiber weiter verändert, insbesondere im Bereich Datenschutz. Durch die Verordnung nach § 26 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) gelten neue Anforderungen, die unter anderem die Verwaltung von Einwilligungen durch Cookies und ähnliche Technologien betreffen. Im Folgenden erfährst Du, was Du als Webseitenbetreiber beachten musst und wie Du diese Anforderungen erfüllen kannst.

Um sicherzustellen, dass Du alle Anforderungen erfüllst, lade Dir unsere ausführliche Checkliste herunter!

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Datenschutz ist spätestens seit 2018 nicht mehr als nur ein „nice-to-have“: Es ist ein wesentlicher Bestandteil einer seriösen und vertrauenswürdigen Unternehmen. Die wachsende Sensibilität der Verbraucher für den Umgang mit ihren Daten macht den Schutz ihrer Privatsphäre zu einem Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die datenschutzkonform handeln und transparente Einwilligungsprozesse anbieten, können ihr Image verbessern und Kundenvertrauen stärken.

Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO klar geregelt. Sie ist nur dann rechtmäßig, wenn der Nutzer seine Zustimmung freiwillig, informiert und eindeutig erteilt hat. Das gilt insbesondere für den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien, wie sie auf den meisten Webseiten verwendet werden. Um diese Einwilligung einzuholen, müssen Unternehmen nicht nur die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten, sondern auch die speziellen Regelungen des § 25 TDDDG umsetzen, die sich auf die Speicherung von Informationen auf den Endgeräten der Nutzer beziehen.

Was ist § 25 TDDDG?

Gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG dürfen Informationen auf den Endgeräten der Nutzer – also beispielsweise durch Cookies – nur dann gespeichert oder ausgelesen werden, wenn der Nutzer zuvor seine Einwilligung erteilt hat. Dies gilt sowohl für den erstmaligen Zugriff als auch für das Auslesen von bereits gespeicherten Informationen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Zugriff unbedingt erforderlich ist - also beispielsweise der Warenkorb eines Webshops -, um einen vom Nutzer explizit gewünschten Dienst bereitzustellen.

Diese Einwilligung muss den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO entsprechen, das heißt, sie muss freiwillig, informiert und nachweisbar erteilt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Webseitenbetreiber Schwierigkeiten haben, diese Anforderungen korrekt umzusetzen. Hier hilft die neue Verordnung nach § 26 TDDDG, indem sie klare Vorgaben für anerkannte Einwilligungsverwaltungsdienste definiert.

Anforderungen an die Einwilligungsverwaltung

Die Regelungen zur Einwilligungsverwaltung verlangen, dass Nutzer ihre Entscheidungen einfach und nachvollziehbar treffen können. Webseitenbetreiber sollten daher folgende Aspekte besonders beachten:

1. Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste

Nach § 26 TDDDG müssen Dienste zur Einwilligungsverwaltung unter anderem von einer unabhängigen Stelle anerkannt werden. Diese anerkannten Dienste stellen sicher, dass die Einwilligungen der Nutzer zentral und rechtssicher verwaltet werden. Webseitenbetreiber müssen sich daher vergewissern, dass der von ihnen verwendete Dienst diesen Anforderungen entspricht und eine Zertifizierung durchlaufen hat.

Was bedeutet das für Deine Webseite?

Überprüfe, ob Dein aktueller Einwilligungsdienst eine Zertifizierung nach § 26 TDDDG hat. Falls nicht, solltest Du auf einen Dienst umsteigen, der den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Dies spart Dir Zeit und Ressourcen, da Du die Einwilligungen nicht selbst verwalten musst, sondern auf den anerkannten Dienst vertrauen kannst.

2. Transparenz bei der Einwilligungserklärung

Die Einwilligung muss den Nutzern klar und verständlich erklärt werden. Es reicht nicht, allgemeine Formulierungen zu verwenden; stattdessen musst Du die Nutzer genau darüber informieren, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Diese Anforderungen ergeben sich sowohl aus Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als auch aus § 25 TDDDG.

Wie setzt Du das um?

Nutze klare und einfache Sprache in Deinen Einwilligungsbannern. Die Nutzer müssen auf einen Blick erkennen können, welche Daten sie preisgeben und warum. Es ist wichtig, dass die Zustimmung nicht als „Voreinstellung“ gegeben wird, sondern aktiv durch den Nutzer bestätigt wird. Vermeide es, Zustimmung durch „Dark Patterns“ zu erzwingen, also durch manipulative Designtricks, die den Nutzer zur schnellen Zustimmung drängen.

3. Dokumentation der Einwilligungen

Jede erteilte Einwilligung muss dokumentiert werden. Gemäß Art. 7 Abs. 1 DSGVO trägst Du als Webseitenbetreiber die Beweislast dafür, dass eine gültige Einwilligung vorliegt. Das bedeutet, dass Du jederzeit nachweisen können musst, wann und unter welchen Bedingungen der Nutzer zugestimmt hat.

Was solltest Du tun?

Sorge dafür, dass Dein System die Einwilligungen korrekt dokumentiert. Zu den Pflichtangaben gehören das Datum und die Uhrzeit der Einwilligung sowie die genauen Informationen, die dem Nutzer zum Zeitpunkt der Einwilligung zur Verfügung gestellt wurden. Diese Informationen müssen für Dich als Webseitenbetreiber jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sein.

4. Widerruf der Einwilligung

Nutzer müssen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Dies ist sowohl nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO als auch nach § 25 TDDDG vorgeschrieben. Der Widerruf muss genauso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung. Wenn ein Nutzer seine Einwilligung widerruft, darf die bis dahin durchgeführte Verarbeitung jedoch nicht als unrechtmäßig gelten.

Wie setzt Du das um?

Biete auf Deiner Webseite leicht zugängliche Möglichkeiten, die Einwilligung zu widerrufen. Dies kann beispielsweise über einen Link im Footer der Seite geschehen. Achte darauf, dass der Prozess genauso transparent und verständlich ist wie die Erteilung der Einwilligung.

5. Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit

Die Nutzeroberfläche muss für alle zugänglich sein, unabhängig von möglichen Einschränkungen. Das betrifft insbesondere die Gestaltung der Einwilligungsbanner, die benutzerfreundlich und barrierefrei sein müssen. Dies gilt ebenfalls im Kontext der DSGVO und des § 25 TDDDG.

Was musst Du tun?

Prüfe, ob Deine Einwilligungsbanner und Datenschutzoptionen barrierefrei gestaltet sind. Dazu gehört beispielsweise, dass alle Elemente auch per Tastatur bedienbar sind und ausreichende Kontraste vorhanden sind. Ein nutzerfreundliches und barrierefreies Design sorgt nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch für eine positive Nutzererfahrung.

6. Sicherheitskonzept und Datenschutzmaßnahmen

Sowohl die DSGVO als auch die Verordnung nach § 26 TDDDG verlangen, dass die personenbezogenen Daten der Nutzer geschützt werden. Als Webseitenbetreiber bist Du verantwortlich dafür, dass die Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt werden.

Was bedeutet das für Dich?

Erstelle ein umfassendes Sicherheitskonzept, das den Schutz der erhobenen Daten gewährleistet. Dazu gehören technische Maßnahmen wie Verschlüsselung sowie organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen auf die Daten zugreifen können. Dieses Konzept muss regelmäßig überprüft und an neue Bedrohungen angepasst werden.

7. Keine „Dark Patterns“

Manipulative Design-Elemente, die die Nutzer dazu bringen sollen, schneller oder unüberlegter einzuwilligen, sind strengstens untersagt. Diese sogenannten „Dark Patterns“ können zum Beispiel darin bestehen, dass der „Akzeptieren“-Button wesentlich prominenter dargestellt wird als der „Ablehnen“-Button.

Was ist hier wichtig?

Gestalte Dein Einwilligungsmanagement fair und neutral. Beide Optionen – Akzeptieren und Ablehnen – müssen gleichwertig dargestellt werden. Die Entscheidung des Nutzers darf nicht durch manipulative Elemente (z.B. Rot/Grün)  beeinflusst werden.

Fazit: Einwilligungsmanagement als Schlüssel zu Vertrauen

Die Einhaltung der neuen Datenschutzvorgaben ist kein Hexenwerk, aber sie erfordert eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der bisherigen Prozesse. Unternehmen, die ihre Webseiten datenschutzkonform gestalten, gewinnen nicht nur das Vertrauen ihrer Kunden, sondern vermeiden auch rechtliche Probleme. Die Verordnung nach § 26 TDDDG gibt klare Leitlinien vor, die den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten bieten und den Unternehmen helfen, diese Prozesse effizient und sicher zu gestalten.

Als Webseitenbetreiber ist es daher ratsam, frühzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und die Einwilligungsverwaltung auf den neuesten Stand zu bringen.

Dieser Schritt ist nicht nur wichtig, um Strafen zu vermeiden, sondern auch um langfristig das Vertrauen Deiner Nutzer zu gewinnen und Deine Webseite professionell und transparent zu gestalten.

Um sicherzustellen, dass Du alle Anforderungen erfüllst, lade Dir unsere ausführliche Checkliste herunter!

Bildnachweis:

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