Neues Beschwerdeverfahren für EU-Bürger gegen US-Nachrichtendienste

Niklas König lacht
Niklas Koenig
20. Juni 2024
3. Min

Mit dem EU-US Data Privacy Framework (DPF) haben EU-Bürger die Möglichkeit, Beschwerden gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste einzureichen. Das nun veröffentlichte Beschwerdeverfahren ist einer der wichtigen Bestandteile des DPF und gilt für alle Datenübermittlungen nach Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 10. Juli 2023 statt gefunden haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie EU-Bürger eine Beschwerde gegen US-Nachrichtendienste einreichen können:

1.    Formular ausfüllen: Füllen Sie das spezielle Beschwerdeformular aus, das von den Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt wird. Dieses Formular finden Sie auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Link zum Formular

2.    Formular einreichen: Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an den BfDI. Dies kann per Briefpost, über das Online-Formular oder per E-Mail an redress@bfdi.bund.de erfolgen.

3.    Weiterleitung durch BfDI: Der BfDI leitet Ihre Beschwerde über das Sekretariat des Europäischen-Datenschutzausschusses an die zuständigen Stellen in den USA weiter.

4.    Prüfung in den USA: Ihre Beschwerde wird von den US-Behörden geprüft und entschieden.

5.    Rückmeldung erhalten: Sie erhalten eine Rückmeldung über den Ausgang Ihrer Beschwerde von den US-Behörden über den BfDI.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Beschwerdeverfahren speziell für Beschwerden gegen die Datenverarbeitung durch US-Nachrichtendienste konzipiert ist. Für Beschwerden gegen US-Unternehmen oder -Organisationen gibt es ein separates Verfahren, das ebenfalls über die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten abgewickelt wird.

Bedeutung für den Datenschutz

Das nun veröffentlichte Beschwerdeverfahren stärkt die Rechte von EU-Bürgern im Bereich des Datenschutzes und der Privatsphäre. Es ermöglicht ihnen, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste zu hinterfragen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Insgesamt ist das DPF ein wichtiger Schritt in Richtung eines angemessenen Schutzniveaus für den Datentransfer zwischen der EU und den USA. Mit dem Beschwerdeverfahren soll dazu beigetragen werden, das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu stärken und die Rechte der EU-Bürger nach Art. 8 der Grundrechte-Charta zu wahren.

Bildnachweis:

stevanovicigor

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